Nachrangfinanzierung
Wenn Sie einen Immobilienkredit benötigen und wenn in Ihrem Grundbuch
bereits Grundpfandrechte eingetragen sind, kommt eine sogenannte
Nachrangfinanzierung in Betracht.
Da der Kreditgeber im "Fall der Fälle" erst nach den erstrangigen
Darlehen befriedigt wird, ist diese Finanzierungsform für ihn riskanter
und daher etwas teurer als erstrangige Immobilien-Darlehen.
